Februar 2025 – Der Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) empfiehlt mittelständischen Unternehmen dringend zu prüfen, ob sie von den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) betroffen sind. Ansonsten könnten schon sehr bald empfindliche Strafen drohen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (inklusive Fuhrpark!) spätestens bis zum 28. Juli 2025, ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einzuführen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung zu erarbeiten und durch zertifizierte Auditoren prüfen zu lassen. Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Betroffene Unternehmen und Branchen
Das EnEfG betrifft insbesondere Unternehmen mit energieintensiven Produktionsanlagen, großen Öfen oder mittelgroßen Fuhrparks mit hohem Verbrenner-Anteil. Der Kraftstoffverbrauch von Lkw, Transportern oder anderen Fahrzeugflotten spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn der Energieverbrauch eines Diesel- oder Benzinfahrzeuges ist drei- bis viermal so hoch wie der eines vergleichbaren Elektrofahrzeuges. Bereits eine Flotte von etwa 60 Lkw oder 140 Transportern kann zu einem Überschreiten des Schwellwerts von 7,5 Gigawattstunden führen. Ab diesem Wert gelten die im EnEfG vorgesehenen Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr, auch sie müssen die genannten Maßnahmen folglich bis Mitte Juli 2025 ergreifen.
Beratung und Unterstützung durch den BBNM
Laut einer aktuellen Schätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind mehr als 55.000 Unternehmen betroffen. Da ursprüngliche Schätzungen des BAFA von lediglich 12.400 Unternehmen ausgegangen sind, rechnet der BBNM damit, dass rund 70 Prozent der betroffenen Unternehmen gar nicht wissen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Um diese Lücke zu schließen, unterstützt der BBNM betroffene Unternehmen mit:
• Informationsmaterial: Erläuterungen zu den Anforderungen des EnEfG und praxisnahe Beispiele.
• Kontakten zu zertifizierten Beratern und Auditoren: Zugang zu einem Netzwerk an Fachleuten, die bei der Einführung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen helfen können.
• Schnell-Check: Ein KI-basiertes Tool, das Unternehmen eine erste Einschätzung liefert, ob sie vom EnEfG betroffen sind. Unter folgendem Link kann der Schnell-Check aufgerufen werden: https://emobile-academy.de/enefg-check/
Die Zeit wird jetzt schon knapp
Der Stichtag mag noch gut ein halbes Jahr in der Zukunft liegen, doch die Implementierung eines Energiemanagementsystems erfordert Vorlaufzeit. Mit einer durchschnittlichen Umsetzungsdauer von etwa sechs Monaten sollten betroffene Unternehmen spätestens ab Februar entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Zeitplan erfüllen zu können.
Kontaktieren Sie uns
Der BBNM ruft Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsförderer auf, Unternehmen in ihrer Region auf die neuen Anforderungen hinzuweisen. Interessierte Unternehmen können sich direkt an den BBNM wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch hier:
Artikel zum EnEfG: https://emobileacademy.ocloud.de/index.php/s/S4tHyDkfgQqEQY7
Foliensatz zum EnEfG: https://emobileacademy.ocloud.de/index.php/s/iA9Co6G66c4CkmW
Webinar-Video zum Download: https://emobileacademy.ocloud.de/index.php/s/r8HrQkDD2dSeXaZ
Webinar-Video auf YouTube: https://youtu.be/Fel8pVpFuaI