Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V.

BBNM: Afir-Auslegungshilfe schafft Klarheiten – und wirft Fragen auf

Pünktlich zum Inkrafttreten der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) am 13. April wurde am späten Vorabend das dazugehörige Q&A-Paper durch die Europäische Kommission veröffentlicht. Im Vorfeld war schon durchgesickert, dass die befürchtete harte Auslegung der AFIR abgeschwächt werden sollte. Insbesondere Regelungen zu einem womöglich dynamischen QR-Code wurden zuvor bereits heißt diskutiert. Der Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) hat die wichtigsten Punkte des Papiers ins Deutsche übersetzt und eine erste Einschätzung dazu abgegeben.

„Die ursprünglich sehr scharfen Regelungen der AFIR werden durch dieses Q&A-Dokument deutlich entschärft und vermeiden somit, dass am Markt verfügbare Ladestationen ohne QR-fähiges Display nicht mehr neu verbaut werden dürfen“, stellt der geschäftsführende BBNM-Vorstand Andreas Varesi fest. Ob damit dem Verbraucherschutz die ursprünglich angedachte Bedeutung beigemessen wird, sei dabei allerdings dahingestellt. „Zumindest bremst die AFIR somit nicht den weiteren Ladeinfrastrukturaufbau durch zu hohe technische Hürden aus“, zeigte sich Varesi in einer ersten Reaktion erleichtert.

Dennoch gebe es weiterhin schwammige Stellen in den Texten, die rechtliche Unsicherheiten für Ladeinfrastruktur-Betreiber mit sich bringen. „Gerade hinsichtlich des dynamischen QR-Codes lässt dieses Papier alle ein Stück weit im Regen stehen“, sagt BBNM-Vorstandsmitglied Thomas Mertens. Im Auslegungspapier ist zu lesen: „Unabhängig davon, welche technische Lösung gewählt wird, muss sie jedoch einen sicheren Zahlungsvorgang gewährleisten. Daher könnte (Konjunktiv!, Anm. d. BBNM) ein statischer QR-Code im Einklang mit AFIR stehen, solange er lesbar ist und die Sicherheit des Zahlungsvorgangs gewährleistet ist.“

Das heißt: Ein aufgeklebter QR-Code sollte zwar grundsätzlich ausreichen. Doch dieser kann beispielsweise überklebt werden, um den Zahlungsverkehr in krimineller Absicht umzuleiten. „Ohne dynamischen QR-Code auf einem Display ist die eingeforderte Sicherheit des Zahlungsvorgangs eigentlich nur mit einer Kameraüberwachung zu erreichen“, gibt Mertens zu bedenken. Es dürfte also trotz endlich erschienener Auslegungshinweise weiterhin Diskussionen in der Branche geben. „Der BBNM bleibt bei diesem Thema dran“, verspricht Vorstand Varesi.

Die englische und ins Deutsche übersetzte Fassung des Papiers stellt der BBNM im Pressebereich seiner Homepage zur Verfügung.