Der Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) hat den beteiligten Delegationen der Koalitionsverhandlungen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen Empfehlungen für die künftige Förderung der Elektromobilität eingereicht.
„Es freut uns, dass die Kompetenz innerhalb unseres Verbandes zunehmend von der Politik erkannt wird“, sagte Andreas Varesi, geschäftsführender Vorsitzender des BBNM. Der ganzheitliche und unabhängige Beratungsansatz, der im Verband gepflegt werde, sei mit Blick auf anstehende politische Entscheidungen sehr wertvoll. Deshalb habe sich der Verband gerne die Mühe gemacht, eine Reihe an Vorschlägen für die künftige Landespolitik hinsichtlich der Elektromobilität einzubringen.
Konkret schlägt der BBNM folgende Maßnahmen vor:
1. Förderung von Beratungsleistungen für Elektromobilitätsprojekte
2. Aufbau und Ausbildung kommunaler E-Mobilitätsmanager
3. Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur auf nicht-öffentlichen Flächen
4. Förderung bezahlbare E-Mobilität für Gering- und Normalverdiener
5. Förderung bezahlbare E-Nutzfahrzeuge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
6. Soziale Ladetarife und Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur in Großwohnsiedlungen
7. Ertüchtigung der Verteilnetze und Qualifizierung der Verteilnetzbetreiber
„Unserer Ansicht nach sind dies sehr viel effektivere Maßnahmen, die Akzeptanz der Elektromobilität zu erhöhen, als irgendwelche E-Auto-Prämien, die sich dann ohnehin vor allem die Hersteller in die Tasche stecken“, ist Varesi überzeugt.
„Als Maßnahme empfehlen wir analog zum französischen Sozialleasing ein soziales Gebrauchtwagenleasing zu fördern. Statt direkt die Leasing-Kosten zu fördern könnte das jeweilige Bundesland eine Leasingbürgschaft übernehmen“, schreibt der BBNM unter anderem in seiner Empfehlung. In diesem Fall entstünden nur bei Zahlungsausfall Kosten und Bürger mit schwacher Bonität hätten Zugang zu günstiger Mobilität.
Außerdem empfiehlt der BBNM, den Aufbau öffentlicher Ladestationen mit sozialen Ladetarifen in Wohngebieten zu fördern. Zudem sei eine Förderung zur Schaffung öffentlicher Ladeinfrastruktur auf privatwirtschaftlich genutzten, aber öffentlich zugänglichen Flächen wie zum Beispiel an Einkaufszentren sinnvoll.
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Nachfolgend das gesamte Schreiben an die Delegationen:
Empfehlungen für die Mobilitätswende auf Landesebene
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen geht es auch darum, die Zukunftsfähigkeit dieser Bundesländer zu sichern. Der Bundesverband Beratung Neue Mobilität e.V. (BBNM) empfiehlt im Rahmen dieser Verhandlungen dringend auch Maßnahmen zur Förderung einer emissionsfreien Mobilität einzubringen.
Um die Mobilitäts- und Energiewende gezielt voranzutreiben, schlägt der BBNM den Delegationen folgende Maßnahmen vor:
- Förderung von Beratungsleistungen für Elektromobilitätsprojekte
- Aufbau und Ausbildung kommunaler E-Mobilitätsmanager
- Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur auf nicht-öffentlichen Flächen
- Förderung bezahlbare E-Mobilität für Gering- und Normalverdiener
- Förderung bezahlbare E-Nutzfahrzeuge für KMU
- Soziale Ladetarife und Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur in Großwohnsiedlungen
- Ertüchtigung der Verteilnetze und Qualifizierung der Verteilnetzbetreiber
Hier eine kurze Erklärung zu den empfohlenen Maßnahmen:
- Förderung von Beratungsleistungen für Elektromobilitätsprojekte
Ein Großteil von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aber auch an Unternehmensstandorten entspricht nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, ist nicht zukunftstauglich und meist auch defizitär. Grund ist eine fehlende Fachkompetenz bei den Projektverantwortlichen und der Verzicht auf kompetente Beratung.
Als Maßnahme empfehlen wir bei allen Förderprogrammen zur E-Mobilität eine entsprechende Unterstützung durch zertifizierte Fachberater vorzuschreiben und auch anteilig mit zu fördern. Hier kann der BBNM bei der Ausarbeitung der Förderprogramme sowie der Vernetzung mit geeigneten, zertifizierten Fachberater unterstützend tätig werden.
- Aufbau und Ausbildung kommunaler E-Mobilitätsmanager:
Kommunen sind zentrale Akteure bei der Umsetzung der Mobilitätswende. Speziell ausgebildete und zertifizierte E-Mobilitätsmanager können E-Mobilitätsmaßnahmen gezielt steuern und dafür sorgen, dass die vorhandenen Ressourcen effizient genutzt werden. Sie können regionale Besonderheiten und Anforderungen berücksichtigen und die Umsetzung der staatlichen Vorgaben in den Kommunen gezielt umsetzen.
Als Maßnahme empfehlen wir die Förderung der Ausbildung von zertifizierten kommunalen E-Mobilitätsmanagen.
- Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur auf nicht-öffentlichen Flächen
Die EU macht im Rahmen der AFIR klare Vorgaben, wie viel öffentliche Ladeleistung pro zugelassenem E-Fahrzeug bereitgestellt werden muss. Viele Kommunen können die damit verbundenen Kosten und technische Anforderungen oft nicht leisten.
Als Maßnahme empfehlen wir ein Förderprogramm zur Schaffung öffentlicher Ladeinfrastruktur auf privatwirtschaftlich genutzten, aber öffentlich zugänglichen Flächen (z. B. in Gewerbegebieten, an Einkaufszentren oder Firmenparkplätzen).
- Förderung bezahlbare E-Mobilität für Gering- und Normalverdiener
Bisher wird E-Mobilität nur als Mobilität für Besserverdiener wahrgenommen. Durch einbrechende Wiederverkaufswerte bei gebrauchten Stromern ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Heute sind bereits gute gebrauchte E-Fahrzeuge mit Batteriezertifikat ab 7.000 € im Handel. Für viele Gering- und Normalverdiener ist diese Investition jedoch immer noch zu hoch.
Als Maßnahme empfehlen wir analog zum französischen Sozialleasing ein soziales Gebrauchtwagenleasing zu fördern. Statt direkt die Leasing-Kosten zu fördern könnte das jeweilige Bundesland eine Leasingbürgschaft übernehmen. In diesem Fall entstehen nur bei Zahlungsausfall Kosten und Bürger mit schwacher Bonität hätten Zugang zu günstiger Mobilität.
- Förderung bezahlbare E-Nutzfahrzeuge für KMU
Die Einführung der LKW-Maut für Transporter über 3,5 Tonnen trifft vor allem KMU, die eine Transporterflotte betreiben. Einem Transportunternehmen, das 250.000 km pro Jahr mit 3,5-Tonnern auf mautpflichtigen Straßen unterwegs ist, entstehen ca. 50.000 Euro zusätzliche Kosten. Mit E-Transportern entfällt in 2025 die Maut komplett und ab 2016 liegt sie im Vergleich zu einem Euro 5-Transporter bei nur 16%. Der Wegfall der KsNI-Förderung des Bundes macht es nun aber vielen KMU unmöglich, die Umstellung ihrer Nutzfahrzeuge auf E-Mobilität zu finanzieren.
Als Maßnahmen empfehlen wir ein Nutzfahrzeug-Leasingprogramm für KMU aufzusetzen, das durch eine staatliche Leasingbürgschaft auch KMU mit geringer Bonität die Beschaffung von E-Nutzfahrzeugen ermöglicht. Eine flankierende Förderung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur wäre sinnvoll.
- Soziale Ladetarife und Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur in Großwohnsiedlungen
Private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist teuer und trotz WEMoG-Rechtsanspruch nur mit großem Verwaltungsaufwand durchzusetzen. Eine Vorbereitung von Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien bei Neubau und Sanierung gemäß GEIG kann hier deutliche Erleichterung schaffen.
Als Maßnahmen empfehlen wir, dass die Bundesländer Kommunen durch eine entsprechende Umsetzungsverordnung ermächtigt, die Vorgaben des GEIG gegenüber Vermietern und Eigentümern konsequenter durchzusetzen. Parallel empfiehlt es sich, den Aufbau von öffentlichen Ladestationen mit sozialen Ladetarifen in Wohngebieten zu fördern.
- Ertüchtigung der Verteilnetze und Qualifizierung der Verteilnetzbetreiber:
Im städtischen Gebiet sind die Verteilnetze eine der größten Hürden für einen zügigen Ausbau von Ladeinfrastruktur. Zum einen wegen unzureichender Leitungsinfrastruktur aber auch aufgrund der Überlastung der Verteilnetzbetreiber, die zeitgleich zahlreiche neue Vorgaben wie z.B. aus dem EnWG, dem EEG, der AFIR und dem WEMoG umsetzen sollen. Zudem liegen die Anschlussdaten der Versorgungskunden oft nicht in digitaler Form vor oder sind veraltet oder fehlerhaft.
Als Maßnahmen empfehlen wir eine Landesstrategie zur Ertüchtigung kommunaler Verteilnetze gemäß Netzentwicklungsplan 2037/2045 sowie die Qualifizierung von Mitarbeitern der jeweiligen Verteilnetzbetreibe hinsichtlich intelligenter, digitaler Verteilnetze und E-Mobilität.
Wir freuen uns über eine Berücksichtigung unserer Empfehlungen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Mit besten Grüßen
Andreas Varesi
Geschäftsführender Vorstand BBNM
Private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist teuer und trotz WEMoG-Rechtsanspruch nur mit großem Verwaltungsaufwand durchzusetzen. Eine Vorbereitung von Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien bei Neubau und Sanierung gemäß GEIG kann hier deutliche Erleichterung schaffen.
Als Maßnahmen empfehlen wir, dass die Bundesländer Kommunen durch eine entsprechende Umsetzungsverordnung ermächtigt, die Vorgaben des GEIG gegenüber Vermietern und Eigentümern konsequenter durchzusetzen. Parallel empfiehlt es sich, den Aufbau von öffentlichen Ladestationen mit sozialen Ladetarifen in Wohngebieten zu fördern.
7. Ertüchtigung der Verteilnetze und Qualifizierung der Verteilnetzbetreiber:
Im städtischen Gebiet sind die Verteilnetze eine der größten Hürden für einen zügigen Ausbau von Ladeinfrastruktur. Zum einen wegen unzureichender Leitungsinfrastruktur aber auch aufgrund der Überlastung der Verteilnetzbetreiber, die zeitgleich zahlreiche neue Vorgaben wie z.B. aus dem EnWG, dem EEG, der AFIR und dem WEMoG umsetzen sollen. Zudem liegen die Anschlussdaten der Versorgungskunden oft nicht in digitaler Form vor oder sind veraltet oder fehlerhaft.
Als Maßnahmen empfehlen wir eine Landesstrategie zur Ertüchtigung kommunaler Verteilnetze gemäß Netzentwicklungsplan 2037/2045 sowie die Qualifizierung von Mitarbeitern der jeweiligen Verteilnetzbetreibe hinsichtlich intelligenter, digitaler Verteilnetze und E-Mobilität.
Wir freuen uns über eine Berücksichtigung unserer Empfehlungen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Mit besten Grüßen
Andreas Varesi
Geschäftsführender Vorstand BBNM